Mit modernster Technik und elektronischer Datenerfassung überprüfen wir auf Basis der gesetzlichen Anforderungen in regelmäßigen Abständen Löschwasserbrunnen.
Informationen zu Löschwasserbrunnen:
Löschwasserbrunnen dienen der Entnahme von Löschwasser durch die Feuerwehr im Einsatzfall. Die Gemeinde ist für eine ausreichende Löschwasserversorgung als Grundsicherung zuständig.
Die Anforderungen an einen Löschwasserbrunnen ergeben sich aus der DIN 14220 vom Februar 2009 und weiteren technischen Regeln, die eine Gebrauchstauglichkeit der Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr sicherstellen. Die Leistungsfähigkeit eines Löschwasserbrunnens ist nach DIN 14220 für drei Stunden nachzuweisen. Löschwasser kann durch Saugbetrieb bis zu einer Saughöhe von 7,5 Meter von der Mitte einer Feuerwehrkreiselpumpe bis zu dem Ruhewasserspiegel oder mit Hilfe einer Tiefpumpe entnommen werden. Die Mitte der Feuerwehrkreiselpumpe liegt bei Löschfahrzeugen mit fest eingebauter Pumpe für gewöhnlich etwa 1,5 Meter über der Geländeoberfläche. Daher beträgt der maximale Abstand von der Geländeoberfläche bis zu dem Ruhewasserspiegel 6 Meter, und die Feuerwehrkreiselpumpe erreicht 50% ihrer Nennleistung. Damit die Nennleistung der Pumpe erreicht wird, sollte die geodätische Saughöhe nicht mehr als drei Meter betragen, und unter der Berücksichtigung notwendiger Reserven sollte praxisnah eine geodätische Saughöhe von 5 Meter nicht überschritten werden. Die Brunnen sind entsprechend zu kennzeichnen. Zusätzlich ist die Ergiebigkeit (Kennzahl) zu nennen.
- Kennzeichnung: Löschwasserbrunnen als Saugbrunnen Löschwasserbrunnen mit Tiefenpumpe ggf. mit Zusatzbuchstaben oben rechts „E“ für Elektropumpe oder „T“ für Turbinenpumpe
- Brunnen sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.
- Brunnen sind halbjährlich einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen. In Anlehnung an das DVGW-Merkblatt W 331 soll die Prüfung folgende Punkte beinhalten:
- Funktion
- Wasserleistung (l/min)
- Wasserdruck
- Kennzeichnung
- Diese ist zu dokumentieren und der Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.