Autor: Marie Mengel

Aktuelles zur Effizienzhaus 55- Plus-Förderung

Das Bauministerium (BMWSB) hat zu den Haushaltsbeschlüssen in seiner Pressemitteilung vom 14. November darüber informiert, dass 1,1 Milliarden Euro für das KfW-Programm KFN bereitstehen, im dem Budget-Mittel aus 2025 und 2026 bis zu 800 Millionen Euro für die Aktivierung des Bauüberhangs (Förderung EH55 EE-Standard) enthalten sind.

Nach den Angaben des BMWSB und der KfW können Anträge für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien gestellt werden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite mit bis zu 100.000 Euro. Der Zinssatz für ein annuitätisches Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung steht derzeit zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent bereit.

Im Rahmen der KFN-Förderung werden auch weiter Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40- QNG – Wohngebäude gefördert. Gegenüber der EH 55 – Förderung sind die Zinssätze dort günstiger, bei der EH 40 QNG-Variante wird auch ein Darlehen bis zu 150.000 Euro gewährt.

Förderfähig sind im Effizienzhausstandard 55 der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden. Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten. Wohngebäude müssen mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Anders als nach dem Koalitionsvertrag zu vermuten war, ist explizit keine Festlegung auf bereits jetzt vorliegende Baugenehmigungen erfolgt, obwohl erneut von einer „zeitlichen Befristung“ gesprochen wird. Diese ist offensichtlich so zu verstehen, dass für die EH-55-Förderung einmalig 800 Mio. Euro bereitgestellt werden. Sind diese Mittel verbraucht, soll die EH 55- Förderung wieder abgestellt werden.

Details der Konditionen der Förderung für Wohngebäude in verschiedenen Laufzeitvarianten der Kredite können auf der Homepage der KfW unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/?redirect=747264 eingesehen werden. Eine EH-55-Förderung wird auch für Nichtwohngebäude (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/?redirect=745600) und kommunale Neubauten (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Kommunen-(498-499)/?redirect=747266) gewährt.

Unser neuer Löschwasserprüfanhänger

Mit modernster Technik und elektronischer Datenerfassung überprüfen wir auf Basis der gesetzlichen Anforderungen in regelmäßigen Abständen Löschwasserbrunnen.

Informationen zu Löschwasserbrunnen:

Löschwasserbrunnen dienen der Entnahme von Löschwasser durch die Feuerwehr im Einsatzfall. Die Gemeinde ist für eine ausreichende Löschwasserversorgung als Grundsicherung zuständig.

Die Anforderungen an einen Löschwasserbrunnen ergeben sich aus der DIN 14220 vom Februar 2009 und weiteren technischen Regeln, die eine Gebrauchstauglichkeit der Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr sicherstellen. Die Leistungsfähigkeit eines Löschwasserbrunnens ist nach DIN 14220 für drei Stunden nachzuweisen. Löschwasser kann durch Saugbetrieb bis zu einer Saughöhe von 7,5 Meter von der Mitte einer Feuerwehrkreiselpumpe bis zu dem Ruhewasserspiegel oder mit Hilfe einer Tiefpumpe entnommen werden. Die Mitte der Feuerwehrkreiselpumpe liegt bei Löschfahrzeugen mit fest eingebauter Pumpe für gewöhnlich etwa 1,5 Meter über der Geländeoberfläche. Daher beträgt der maximale Abstand von der Geländeoberfläche bis zu dem Ruhewasserspiegel 6 Meter, und die Feuerwehrkreiselpumpe erreicht 50% ihrer Nennleistung. Damit die Nennleistung der Pumpe erreicht wird, sollte die geodätische Saughöhe nicht mehr als drei Meter betragen, und unter der Berücksichtigung notwendiger Reserven sollte praxisnah eine geodätische Saughöhe von 5 Meter nicht überschritten werden. Die Brunnen sind entsprechend zu kennzeichnen. Zusätzlich ist die Ergiebigkeit (Kennzahl) zu nennen.

  • Kennzeichnung: Löschwasserbrunnen als Saugbrunnen Löschwasserbrunnen mit Tiefenpumpe ggf. mit Zusatzbuchstaben oben rechts „E“ für Elektropumpe oder „T“ für Turbinenpumpe
  • Brunnen sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.
  • Brunnen sind halbjährlich einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen. In Anlehnung an das DVGW-Merkblatt W 331 soll die Prüfung folgende Punkte beinhalten:
    • Funktion
    • Wasserleistung (l/min)
    • Wasserdruck
    • Kennzeichnung
  • Diese ist zu dokumentieren und der Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.

Meisterbrief für Johannes Horst Mengel

Am 24. Januar 2024 erhält unser Sohn Johannes Horst Mengel (24 Jahre) seinen Meisterbrief im Brunnenbauerhandwerk.

Wir sind voller Stolz und sehr glücklich mit Johannes einen motivierten Meister in unserem Familienbetrieb zu haben, der Tradition und Innovation in unserem tollen Handwerk vereint und als 5. Generation die Firma Mengel fortführt.