Unser neuer Löschwasserprüfanhänger
Mit modernster Technik und elektronischer Datenerfassung überprüfen wir auf Basis der gesetzlichen Anforderungen in regelmäßigen Abständen Löschwasserbrunnen.
Informationen zu Löschwasserbrunnen:
Löschwasserbrunnen dienen der Entnahme von Löschwasser durch die Feuerwehr im Einsatzfall. Die Gemeinde ist für eine ausreichende Löschwasserversorgung als Grundsicherung zuständig.
Die Anforderungen an einen Löschwasserbrunnen ergeben sich aus der DIN 14220 vom Februar 2009 und weiteren technischen Regeln, die eine Gebrauchstauglichkeit der Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr sicherstellen. Die Leistungsfähigkeit eines Löschwasserbrunnens ist nach DIN 14220 für drei Stunden nachzuweisen. Löschwasser kann durch Saugbetrieb bis zu einer Saughöhe von 7,5 Meter von der Mitte einer Feuerwehrkreiselpumpe bis zu dem Ruhewasserspiegel oder mit Hilfe einer Tiefpumpe entnommen werden. Die Mitte der Feuerwehrkreiselpumpe liegt bei Löschfahrzeugen mit fest eingebauter Pumpe für gewöhnlich etwa 1,5 Meter über der Geländeoberfläche. Daher beträgt der maximale Abstand von der Geländeoberfläche bis zu dem Ruhewasserspiegel 6 Meter, und die Feuerwehrkreiselpumpe erreicht 50% ihrer Nennleistung. Damit die Nennleistung der Pumpe erreicht wird, sollte die geodätische Saughöhe nicht mehr als drei Meter betragen, und unter der Berücksichtigung notwendiger Reserven sollte praxisnah eine geodätische Saughöhe von 5 Meter nicht überschritten werden. Die Brunnen sind entsprechend zu kennzeichnen. Zusätzlich ist die Ergiebigkeit (Kennzahl) zu nennen.
- Kennzeichnung: Löschwasserbrunnen als Saugbrunnen Löschwasserbrunnen mit Tiefenpumpe ggf. mit Zusatzbuchstaben oben rechts „E“ für Elektropumpe oder „T“ für Turbinenpumpe
- Brunnen sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.
- Brunnen sind halbjährlich einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen. In Anlehnung an das DVGW-Merkblatt W 331 soll die Prüfung folgende Punkte beinhalten:
- Funktion
- Wasserleistung (l/min)
- Wasserdruck
- Kennzeichnung
- Diese ist zu dokumentieren und der Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.
Besuch des Wirtschaftsministers Claus Ruhe Madsen
Am 26. August 2024 war Schleswig Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen in unserem Betrieb zu Besuch. Er informierte sich über unser Brunnenbauerhandwerk, schaute sich unseren Betrieb und auch eine Bohrung an und trat mit uns in den Dialog über die Herausforderung im Handwerk.
Hier geht es zum Beitrag:
Meisterbrief für Johannes Horst Mengel
Am 24. Januar 2024 erhält unser Sohn Johannes Horst Mengel (24 Jahre) seinen Meisterbrief im Brunnenbauerhandwerk.
Wir sind voller Stolz und sehr glücklich mit Johannes einen motivierten Meister in unserem Familienbetrieb zu haben, der Tradition und Innovation in unserem tollen Handwerk vereint und als 5. Generation die Firma Mengel fortführt.